AUCH SOLARANLAGEN SOLLTEN VERSICHERT SEIN
LUMIT®- Solaranlagenversicherung
Kann die Photovoltaikanlage während der Reparatur keine Energie mehr ins Netz eines Versorgungsunternehmens abgeben, erstatten wir die entfallende Einspeisevergütung.
LUMIT®- Betreiberhaftpflichtversicherung
Die LUMIT®- Betreiberhaftpflichtversicherung schützt private oder gewerbliche Betreiber im Haftungsfall vor unberechtigten Ansprüchen und hohen Kosten.
Zusätzlich absicherbar: Gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Gebäudeteilen und Räumlichkeiten, an/auf denen die im Vertrag genannten Solaranlagen angebracht sind, auch wenn diese zu diesem Zweck von Ihnen gemietet, geliehen oder gepachtet wurden.
Vielleicht haben Sie schon von dem neuen Umweltschadensgesetz gehört, das 2007 in Kraft getreten ist und eine neue öffentlich-rechtliche Haftungsgrundlage darstellt? Von einem Umweltschaden spricht das Gesetz, wenn Gewässer, Böden oder geschützte Tier- und Pflanzenarten und natürliche Lebensräume wie z. B. Natur- und Vogelschutzgebiete in Mitleidenschaft gezogen werden. Das heißt, bei eintretenden Schäden an der Natur können Sie und die jeweiligen Anlagenbetreiber von einer Behörde zur Verantwortung gezogen werden! Mit LUMIT sind derartige Umweltschäden auf fremden Grundstücken mit 1 Mio. EUR abgesichert.

LOHNT SICH EINE SOLARSTROMANLAGE FÜR SIE?
Erfahren Sie mit wenigen Klicks, ob und wie sich eine Photovoltaikanlage mit oder ohne Speicher anhand Ihrer eigenen Angaben lohnt. Unser Solarrechner stellt Ihnen die wichtigsten Kennzahlen einfach und kompakt zur Verfügung.
Probieren Sie es gleich aus!